Planungshilfen
Bei der Organisation einer Hochzeit ist auch in Hinblick auf die Musik viel zu bedenken.
Die folgende Sammlung von häufigen auftretenden Fragen soll Ihnen helfen, nichts aus den
Augen zu verlieren.
Auswahl der Stücke: ↑
- Wieviele Stücke sollten Sie einplanen?
Für eine kirchliche oder standesamtliche Trauung sind zwei Stücke meist eine gute Wahl.
Mehr sollten es nicht sein, denn schließlich soll ja das Brautpaar weiterhin im Mittelpunkt
stehen. Für eine Gesangseinlage zu anderen Zeiten rechnen Sie mit ca. 3 Minuten pro Stück
bzw. mit 9 Titeln für eine halbe Stunde.
- Ist der Pfarrer, Pastor, Standesbeamte oder Trauredner einverstanden?
Heutzutage sind selbst Popballaden in der Kirche meist kein wirkliches Problem mehr.
Sprechen Sie aber zur Sicherheit mit dem Verantwortlichen für Ihre Trauung, damit es
diesbezüglich keine bösen Überraschungen gibt. Damit haben Sie mehr Planungssicherheit.
- Planen Sie ausreichend Zeit ein, um die Noten zu besorgen und einzurichten
Wenn Sie Stücke aus meinen musikalischen Vorschlägen wählen, müssen Sie sich hierüber
keine Gedanken machen. Möchten Sie jedoch Ihren persönlichen Wunschtitel hören, sollten
Sie bedenken, dass das Besorgen der Noten je nach Verfügbarkeit im Handel mehrere Wochen
dauern kann. Danach müssen die Noten eventuell noch für meine Stimmlage eingerichtet
werden und auch der Begleiter muss ausreichend Zeit zum Üben haben. Planen Sie also die
musikalische Gestaltung Ihrer Trauung nicht zu kurzfristig.
Veranstaltungsort: ↑
- Wie groß ist der Veranstaltungsraum und wie viele Gäste sind zu erwarten?
Danach richtet sich die Entscheidung, ob für den Gesang eine Verstärkung notwendig ist. Bei geschlossenen
Räumen ist dies normalerweise nur bei sehr großen Gesellschaften notwendig.
- Soll die Darbietung unter freiem Himmel oder in einem geschlossenen Raum stattfinden?
Für Veranstaltungen unter freiem Himmel ist eine Verstärkung in jedem Falle sinnvoll, da
die Luft und der Umgebungslärm einen Großteil des Klanges verschluckt. Eine kleine
stromunabhängige PA-Anlage kann ich selber zur Verfügung stellen; Wenn bereits eine
Anlage vor Ort verfügbar ist, greife ich gerne darauf zurück
- Veranstaltungsdaten
Geben Sie mir am besten gleich bei der Buchung die notwendigen Daten für Ihre
Veranstaltung an: Ort und Anschrift, Datum und Uhrzeit der Trauung oder Feier.
Live-Begleitung: ↑
- Steht ein Begleiter/Instrument zur Verfügung?
Bei einer kirchlichen Trauung ist dies normalerweise keine Frage, hier ist meist ein
Organist zur Begleitung des Gemeindegesangs eingeplant. Findet die Trauung nicht in
der Kirche statt, so ist zusätzlich zur Frage nach dem Begleiter die Frage nach dem
Instrument zu klären. Steht ein Klavier/Keyboard zur Verfügung? Sind der Transport und
nötigenfalls die Stromversorgung gewährleistet?
- Ist der Begleiter bereit und in der Lage, die Stücke zu begleiten?
Nicht jeder Organist oder Klavierspieler kann oder will jedes Stück begleiten. Manchmal
fehlen die technischen Voraussetzungen oder die stilistische Sicherheit im Umgang mit den
Noten. Hier ist möglichst schon im Vorfeld mit dem Begleiter zu klären, ob es damit
Probleme geben könnte.
- Das Honorar für die Begleitung
In vielen Kirchengemeinden Nordelbiens und des Bistums Hamburg arbeiten die Organisten
nicht (mehr) auf Vollzeitstellen, sondern werden nach Diensten bezahlt. Dabei wird eine
Trauung meist mit einer Pauschale für die Begleitung der Gemeinde abgegolten. Soll der
Organist nun noch weitere, extra einzuübende Titel spielen (zum Beispiel als Begleiter
einer Hochzeitssängerin), wird je nach Regelung in der Kirchengemeinde unter Umständen ein
gesondertes Honorar für den Organisten fällig. Klären Sie dies rechtzeitig mit dem
Verantwortlichen für Ihre Trauung ab.
- Kontakt zum Begleiter
Wenn alle diese Fragen zur Zufriedenheit geklärt sind, brauche ich von Ihnen nur noch die
Kontaktdaten des Begleiters, um ihm die Noten zu schicken und eine Probe zu vereinbaren.
Am einfachsten ist die Angabe einer e-mail-Adresse, ansonsten tun es auch die Anschrift
oder Telefonnummer.
Playback: ↑
- Ist eine technische Anlage vorhanden?
Wenn keine Live-Begleitung möglich ist, besteht die Möglichkeit, auf ein Halbplayback
(Klavier) zurückzugreifen. Am einfachsten liegt der Fall, wenn für Ihre Feier schon eine technische
Anlage vorhanden ist. In diesem Fall kann ich mein Playback per externem Anschluss in die
Anlage einspeisen. Andernfalls bringe ich eine eigene kleine PA-Anlage mit.
- Ist ein Testlauf möglich?
Meist ist es sinnvoll, vor dem "Ernstfall" einmal alles durchzuproben, um die Lautstärke
der Anlage zu testen sowie die Aussteuerung von Stimme und Begleitung aufeinander abzustimmen.
Gerade, wenn die musikalische Einlage als Überraschung gedacht ist, ist hier wichtig zu
überlegen, ob und wie solch ein Test möglich ist.
- Gibt es einen technischen Ansprechpartner?
Am einfachsten sind diese Fragen zu klären, wenn es einen Ansprechpartner für die
Musiktechnik gibt. Mit den Kontaktdaten des engagierten DJs kann ich diese
Fragen direkt mit ihm besprechen.
Ablauf: ↑
- Wann sind die Stücke vorgesehen?
Sprechen Sie mit dem Verantwortlichen für Ihre Trauung den Ablauf durch und geben Sie mir
dann Bescheid, wo die Stücke gewünscht werden. Häufig wird der Gesang zum Ein- oder
Auszug, nach den Lesungen oder der Ansprache oder nach dem Ringwechsel eingeplant.
- Gibt es einen Organisator, der eingeweiht werden muss?
Ist die Gesangseinlage als Überraschung für das Brautpaar geplant, ist die Organisation
häufig etwas umständlicher. Versuchen Sie herauszufinden, wer für die Planung des
Ablaufes verantwortlich ist, und setzten Sie sich mit demjenigen in Verbindung. Geben Sie
mir die entsprechenden Kontaktdaten, damit ich die Einzelheiten mit ihm oder ihr besprechen
kann.
- Wie und wann ist das Honorar fällig?
Das Gesangshonorar wird am Tag der Darbietung direkt fällig. Üblicherweise erfolgt die
Bezahlung in bar. Wenn Sie selber an diesem wichtigen Tag den Kopf für andere Dinge frei
haben möchten, beauftragen Sie einen Freund oder Vertrauten mit der Übergabe des Honorars.
Auf Wunsch stelle ich Ihnen gerne eine Quittung über das erhaltene Honorar aus.
Wenn Sie das Honorar lieber überweisen möchten, setzen Sie sich bitte mit mir in
Verbindung, dann erhalten Sie alle nötigen Angaben. In diesem Fall ist das Honorar im
Voraus zu entrichten.
Das eventuell für einen Begleiter fällige Honorar ist an diesen gesondert zu bezahlen.